Archiv der Materialien vom Dezember 2008
Verbot heimlicher Bildaufnahmen ...
Heimliche Fotos - etwa mit dem Foto-Handy - sind nicht erlaubt, wenn dadurch der "höchstpersönliche Lebensbereich" des Fotografierten verletzt wird.
Am 6. August 2004 ist in Deutschland § 201a Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft getreten, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in weitem Umfang unter Strafe stellt (so genannter "Paparazzi-Paragraf") ...
Was online ist, wird online bleiben! ...
Ob ihr ein Bild veröffentlicht, einen Kommentar schreibt, euer Profil bei einem sozialen Netzwerk veröffentlicht oder euch sonst wie im Netzt bemerkbar macht: Ist was online, ist es fast unmöglich, es wieder wegzumachen.
Ein Beispiel: Ihr veröffentlicht ein Bild von Euch in einem Forum. Nach einiger Zeit gefällt euch das aber nicht mehr, und ihr löscht das Bild im Forum. Dort ist es erst mal weg, aber verschwunden ist es noch lange nicht. Ihr wisst ja nicht, wie oft sich irgendwelche Leute das Bild heruntergeladen und gespeichert haben. Vielleicht taucht es dann irgendwann wieder einmal auf, ohne dass ihr es wisst und wollt ...
Quelle: Das Internet vergisst nie!
