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Making of IT-online (3)

Die Sache mit dem Copyright …

Eigentlich sollte das kein ernsthaftes Hindernis sein! IT-online ist ja als Linksammlung konzipiert und das Setzen von Links ist erlaubt … zumindest das Setzen von Text-Links.

Aber hier gibt’s schon gleich das erste Problem:

  • Eine stetig wachsende Zahl von “broken links” – Webseiten, die es (schon nach kurzer Zeit) gar nicht mehr gibt, die das Material aus ihrem Angebot entfernt haben oder die inzwischen ihre Web-Adresse geändert haben!

Und was ist mit den Bildern?

Ohne Genehmigung des Urhebers darf man dessen Bilder auf einer Webseite nicht benutzen – logisch!
Daher macht man’s wie Google … man setzt nur kleine Thumbnails auf die Seite und ein Klick auf das Thumbnail verlässt die eigene Website (!!!) und ruft das Bild von der Originalseite ab.

Stopp! Da gibt es gleich mehrere Probleme

  • Dies wäre ein sog. Deep Link auf eine fremde Seite und das mögen einige Website-Betreiber – verständlicher Weise – überhaupt nicht und die deutsche Rechtsprechung ist in dieser Hinsicht z.Zt. noch sehr widersprüchlich.
    Für Google(s Anwälte) ist das kein Problem … aber als Privatmann sollte man da vorsichtig sein!
  • Also setzt man den Link nicht direkt auf das Original-Bild sondern auf die Themenseite, auf der das Bild zu finden ist … aber auch das mögen einige Website-Betreiber nicht.
  • Das nächste Problem ist das Thumbnail selbst. Ist ein Thumbnail nur ein Link oder ist es doch eher ein verkleinertes Original? Genau genommen ist die Verkleinerung des Originalbildes eine Form der Bildbearbeitung und die ist nach dem Urheberrecht nicht ohne Weiteres erlaubt … wenn man nicht Google heißt!
  • Die Thumbnails müssen also zusätzlich als Bild unbrauchbar gemacht werden … z.B. durch einen Prägestempel quer über das kleine Bildchen … aber auch das mögen einige Website-Betreiber nicht …
  • Und wenn das Bild in einem 100-seitigen PDF-Dokument versteckt ist – wie soll man da einen Link setzen? Darf man überhaupt Bilder aus einem PDF-Dokument herausnehmen?
  • Die deutsche Rechtsprechung zu all diesen Fragen ist noch sehr unterschiedlich … Vorsicht ist geboten!

Was folgt nun daraus?

Eine Linksammlung macht nur Sinn im Zusammenhang mit dem Speichern der Materialien und diese darf man bestenfalls in einem begrenzten Intranet (Schule, Hochschule, Betrieb) nutzen!

Für das Internet muss man sich um eine Veröffentlichungsgenehmigung bemühen … oder die Materialien (schweren Herzens) herausnehmen …

Bei IT-online blieben nach Durchsicht aller ca. 5000 im Unterricht genutzten Materialien gerade noch etwa 130 Dokumente erhalten … und die waren fast alle von der NASA (amerikanische Weltraumbehörde).



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