Datenschutz (Privacy) > Datenschutz-Grundlagen 
Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Datenschutz (Privacy)
Wer darf wann wozu welche Daten wie lange speichern?Siehe hierzu ergänzend auch Gesellschaft > Überwachung
Datensicherheit (Security)
Welche Gefahren bestehen für die Sicherheit der Daten und wie kann ich die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten sicherstellen?Zum Problem der Datensicherheit siehe Netzwerke > Datensicherheit (Security)
Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung
Hier geht es um das Recht auf Privatheit als Voraussetzung einer freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Recht auf "Informationelle Selbstbestimmung" folgt aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Festgeschrieben wurde es im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts.Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983
2. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.(...)
Der hinlänglich bekannte Spruch: "ich hab doch nichts zu verbergen!" geht am Problem des Datenschutzes vorbei, denn allein durch die Möglichkeit, mein Gegenüber (Bekannter, Personalchef...) könnte (aus dem Internet...) etwas über mich wissen, was ich ihm niemals anvertraut habe, hat Auswirkung auf mein Verhalten. Wenn ich in der Öffentlichkeit oder zu Hause damit rechnen muss, dass alles was ich mache oder sage, aufgezeichnet und gespeichert wird oder werden könnte, dann führt das gewollt oder ungewollt zu einschneidenden Veränderungen meines Verhaltens. Und genau das sollte in einer freiheitlich verfassten Gesellschaft nicht passieren!.
Wer welche Daten zu welchen Zwecken dauerhaft oder zeitlich begrenzt speichern darf, ist gesetzlich geregelt, wobei die von unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen in unterschiedlichen Datenbanken gespeicherten Informationen nicht für andere Zwecke benutzt werden dürfen, nicht weitergegeben und nicht in einer einzigen zentralen Datenbank zusammengeführt werden dürfen. Das unbegrenzte Speichern nicht benötigter Informationen (auf Vorrat) ist im allgemeinen unzulässig.Wer speichert personenbezogene Daten?
Folgende öffentliche Behörden und Einrichtungen dürfen u.a. bestimmte, für ihre Aufgaben bzw. Dienstleistungen notwendige, Daten speichern:- Einwohnermeldeämter (z.B. Name, Alter, Beruf, Adresse, Nationalität, Religion, Telefon, Familie)
- Neuerdings zusätzlich zur Erstellung von Ausweis/Reisepass auch biometrische Daten: Gesicht, Fingerabdruck
- Weitere Datenbestände existieren bei Arbeits-, Sozial- und Finanzämtern, bei Bildungs- und Erziehungseinrichtungen und bei Justiz und Polizei.
- Wasserwerke, Strom/Gas-Versorger
- Krankenkassen, Arztpraxen, Notare und Rechtsanwälte
- Banken/Sparkassen, Versicherungen
- Arbeitgeber und Gewerkschaften, Glaubensgemeinschaften, Sportvereine
- Versandhäuser, Provider für Radio, Fernsehen, Telekommunikationsanbieter ...
Diese Datenbestände gab es natürlich schon lange vor der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Brisanz erhalten diese Daten nun durch die neuen Möglichkeiten der EDV, alle diese Daten in einer zentralen Datenbank zusammenzuführen und dadurch so etwas wie den "gläsernen Bürger" zu schaffen.
Und genau das sollte durch das Volkszählungsurteil verboten und verhindert werden!Was hat sich seit dem Volkszählungsurteil geändert?
Seither ist dennoch die Menge der gespeicherten Daten explosionsartig angewachsen.
Einerseits wurden neue gesetzliche Regelungen geschaffen:- "Großer Lauschangriff" (1998/2005)
- Online-Durchsuchung (2005)
- Biometrische Daten in Ausweisen (2005)
- Telemediengesetz (2007)
- Vorratsdatenspeicherung (2007)
- Elektronische Gesundheitskarte (2007)
- Bezahlen mit Kreditkarte (Kundendaten + eingekaufte Waren gespeichert)
- Bahncard der Deutschen Bahn (Kundendaten + Fahrziel)
- Auslandsreisen mit dem neuen ePass (Kundendaten + Reiseziel)
- Autofahrten (Kennzeichenerkennung durch Autoscanner: Halter + Datum)
- Verreisen (Videoüberwachung auf fast allen Bahnhöfen)
- Bibliothek/Videothek (Kundendaten + ausgeliehene Bücher/Videos/CDs)
- Hotel, Gaststätten, Tankstellen, Autoscanner (Bewegungsprofile)
- Freiwillige Herausgabe persönlicher Daten (Payback-Karte, Kundenkarte, Teilnahme an Preisausschreiben/Gewinnspielen)
- Aktivitäten in Sozialen Netzwerken (pers. Daten, Bilder...)
- Telefonieren (Vorratsdatenspeicherung beim Provider)
- Handy-Nutzung (Verbindungsaufzeichnung beim Provider + Lokalisierung)
- Bezahlen mit Handy (Kundendaten + Zeitpunkt)
- Schreiben von eMails (Daten beim Provider)
- Surfen im Internet (alle Daten beim Provider)
- Benutzung von Suchmaschinen (Google speichert jeden Klick mdst. 18 Monate)
- Nutzung von Internetseiten (Chatten, registrierte Online-Spiele...)
- Weitere Online-Angebote (Routenplaner, Adressservice, Fahrkarten, Kino-, Theaterkarten, Hotelbuchung
- Online-Einkauf (Kundendaten + Artikel gespeichert)
- Online-Banking
- ...
Soweit diese Daten einzelnen Personen zugeordnet werden können, lassen sich unterschiedliche persönliche Profile erstellen:
- Verhaltensprofile (Surfgewohnheiten, Interessenschwerpunkte, Freizeitverhalten, Reisen, Kaufverhalten...)
- Vorlieben (Lesen, Musik, Kino, Videos)
- Meinungsprofile (Chat, Forenbeiträgen...)
- Bewegungsprofile (Handy-Ortung, Kfz.-Ortung, Tankstellen, Hotels, Kinos...)
Wer kommt an diese personenbezogenen Daten heran?
Man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass alle Daten, die elektronisch erfasst worden sind, auch zweckentfremdet genutzt werden könnten, z.B. durch- sorglosen Umgang mit diesen Daten (Nachlässigkeit)
- versehentliche oder bewußte Weitergabe (Hinweis im "Kleingedruckten")
- Verkauf oder Diebstahl der Daten
- eingedrungene Viren oder Trojaner (Hacker)
- Phishing-Seiten, die über Spam-Mails verbreitet oder an Hotspots direkt eingespielt werden
- Anzapfen ungesicherter lokaler Funknetze (WLAN)
- Mitlesen aus der Ferne (Monitorabstrahlung)
All dies ist in jüngster Vergangenheit schon unzählige Male passiert und wird in zunehmendem Maße weiter vorkommen.
Alle diese Daten aus unterschiedlichen Datenbanken landen irgendwann bei einem Adresshändler, der diese dann zu umfangreichen persönlichen Profilen zusammensetzt und ggf. mit den Daten zur Wohnlage aus Google-Earth ergänzt. Mit solchen Profilen lassen sich Millionen verdienen. So wirbt z.B. die Schober - INFORMATION GROUP damit, dass sie 50 Millionen Privatadressen in Deutschland gespeichert hat mit über 10 Milliarden Zusatzinformationen!














































