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Das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung"

Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Der Datenschutz (Privacy) schützt die Privatsphäre:
Wer darf wann wozu welche Daten wie lange speichern?
Wer speichert personenbezogene Daten?
Glossar:
Datenschutz

Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der nicht einheitlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten gläsernen Menschen verhindern.
Wikipedia: Datenschutz

Datensicherheit

Als Informationssicherheit bezeichnet man Eigenschaften von informationsverarbeitenden und -lagernden Systemen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen. Informationssicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von Schäden und der Minimierung von Risiken.
Wikipedia: Datensicherheit

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Angaben über eine bestimmte oder eine bestimmbare Person.
Der Begriff entstammt dem Datenschutzrecht. Die Datenschutzgesetze der deutschsprachigen Staaten definieren den Begriff jedoch unterschiedlich. In Deutschland fallen nur die Daten einer natürlichen Person unter die gesetzliche Definition, während beispielsweise in Österreich, Luxemburg und Dänemark auch die Daten juristischer Personen in den Schutzbereich der entsprechenden Gesetze einbezogen sind.
Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann. Im zweiten Fall spricht man auch von personenbeziehbaren Daten.
Wikipedia: Personenbezogene Daten

PII

Personally Identifiable Information (PII), as used in information security, is information that can be used to uniquely identify, contact, or locate a single person or can be used with other sources to uniquely identify a single individual. The abbreviation PII is widely accepted, but the phrase it abbreviates has four common variants based on personal, personally, identifiable, and identifying. Not all are equivalent, and for legal purposes the effective definitions vary depending on the jurisdiction and the purposes for which the term is being used.
Wikipedia: Personally identifiable information

2 Klicks für mehr Datenschutz:

 Begriffsklärung

Datenschutz ist ohne Datensicherheit nicht möglich, aber Datenschutz beinhaltet noch weit mehr...

Datenschutz (Privacy)

Wer darf wann wozu welche Daten wie lange speichern?
Siehe hierzu ergänzend auch Gesellschaft > Überwachung

Datensicherheit (Security)

Welche Gefahren bestehen für die Sicherheit der Daten und wie kann ich die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten sicherstellen?
Zum Problem der Datensicherheit siehe Netzwerke > Datensicherheit (Security)

Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung

Hier geht es um das Recht auf Privatheit als Voraussetzung einer freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Recht auf "Informationelle Selbstbestimmung" folgt aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Festgeschrieben wurde es im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts.

 Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983

1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

2. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.(...)

Der hinlänglich bekannte Spruch: "ich hab doch nichts zu verbergen!" geht am Problem des Datenschutzes vorbei, denn allein durch die Möglichkeit, mein Gegenüber (Bekannter, Personalchef...) könnte (aus dem Internet...) etwas über mich wissen, was ich ihm niemals anvertraut habe, hat Auswirkung auf mein Verhalten. Wenn ich in der Öffentlichkeit oder zu Hause damit rechnen muss, dass alles was ich mache oder sage, aufgezeichnet und gespeichert wird oder werden könnte, dann führt das gewollt oder ungewollt zu einschneidenden Veränderungen meines Verhaltens. Und genau das sollte in einer freiheitlich verfassten Gesellschaft nicht passieren!.

Wer welche Daten zu welchen Zwecken dauerhaft oder zeitlich begrenzt speichern darf, ist gesetzlich geregelt, wobei die von unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen in unterschiedlichen Datenbanken gespeicherten Informationen nicht für andere Zwecke benutzt werden dürfen, nicht weitergegeben und nicht in einer einzigen zentralen Datenbank zusammengeführt werden dürfen. Das unbegrenzte Speichern nicht benötigter Informationen (auf Vorrat) ist im allgemeinen unzulässig.

 Wer speichert personenbezogene Daten?

Folgende öffentliche Behörden und Einrichtungen dürfen u.a. bestimmte, für ihre Aufgaben bzw. Dienstleistungen notwendige, Daten speichern:
  • Einwohnermeldeämter (z.B. Name, Alter, Beruf, Adresse, Nationalität, Religion, Telefon, Familie)
  • Neuerdings zusätzlich zur Erstellung von Ausweis/Reisepass auch biometrische Daten: Gesicht, Fingerabdruck
  • Weitere Datenbestände existieren bei Arbeits-, Sozial- und Finanzämtern, bei Bildungs- und Erziehungseinrichtungen und bei Justiz und Polizei.
Hinzu kommen Datensammlungen meist privater Einrichtungen:
  • Wasserwerke, Strom/Gas-Versorger
  • Krankenkassen, Arztpraxen, Notare und Rechtsanwälte
  • Banken/Sparkassen, Versicherungen
  • Arbeitgeber und Gewerkschaften, Glaubensgemeinschaften, Sportvereine
  • Versandhäuser, Provider für Radio, Fernsehen, Telekommunikationsanbieter ...

Diese Datenbestände gab es natürlich schon lange vor der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Brisanz erhalten diese Daten nun durch die neuen Möglichkeiten der EDV, alle diese Daten in einer zentralen Datenbank zusammenzuführen und dadurch so etwas wie den "gläsernen Bürger" zu schaffen.

Und genau das sollte durch das Volkszählungsurteil verboten und verhindert werden!

 Was hat sich seit dem Volkszählungsurteil geändert?

Seither ist dennoch die Menge der gespeicherten Daten explosionsartig angewachsen.

Einerseits wurden neue gesetzliche Regelungen geschaffen:
  • "Großer Lauschangriff" (1998/2005)
  • Online-Durchsuchung (2005)
  • Biometrische Daten in Ausweisen (2005)
  • Telemediengesetz (2007)
  • Vorratsdatenspeicherung (2007)
  • Elektronische Gesundheitskarte (2007)
Andererseits führte die rasante Entwicklung der Informationstechnik, insbesondere der neuen elektronischen Medien zur mehr oder weniger freiwilligen Herausgabe weiterer persönlicher Daten:
  • Bezahlen mit Kreditkarte (Kundendaten + eingekaufte Waren gespeichert)
  • Bahncard der Deutschen Bahn (Kundendaten + Fahrziel)
  • Auslandsreisen mit dem neuen ePass (Kundendaten + Reiseziel)
  • Autofahrten (Kennzeichenerkennung durch Autoscanner: Halter + Datum)
  • Verreisen (Videoüberwachung auf fast allen Bahnhöfen)
  • Bibliothek/Videothek (Kundendaten + ausgeliehene Bücher/Videos/CDs)
  • Hotel, Gaststätten, Tankstellen, Autoscanner (Bewegungsprofile)
  • Freiwillige Herausgabe persönlicher Daten (Payback-Karte, Kundenkarte, Teilnahme an Preisausschreiben/Gewinnspielen)
  • Aktivitäten in Sozialen Netzwerken (pers. Daten, Bilder...)
  • Telefonieren (Vorratsdatenspeicherung beim Provider)
  • Handy-Nutzung (Verbindungsaufzeichnung beim Provider + Lokalisierung)
  • Bezahlen mit Handy (Kundendaten + Zeitpunkt)
  • Schreiben von eMails (Daten beim Provider)
  • Surfen im Internet (alle Daten beim Provider)
  • Benutzung von Suchmaschinen (Google speichert jeden Klick mdst. 18 Monate)
  • Nutzung von Internetseiten (Chatten, registrierte Online-Spiele...)
  • Weitere Online-Angebote (Routenplaner, Adressservice, Fahrkarten, Kino-, Theaterkarten, Hotelbuchung
  • Online-Einkauf (Kundendaten + Artikel gespeichert)
  • Online-Banking
  • ...

Soweit diese Daten einzelnen Personen zugeordnet werden können, lassen sich unterschiedliche persönliche Profile erstellen:

  • Verhaltensprofile (Surfgewohnheiten, Interessenschwerpunkte, Freizeitverhalten, Reisen, Kaufverhalten...)
  • Vorlieben (Lesen, Musik, Kino, Videos)
  • Meinungsprofile (Chat, Forenbeiträgen...)
  • Bewegungsprofile (Handy-Ortung, Kfz.-Ortung, Tankstellen, Hotels, Kinos...)

 Wer kommt an diese personenbezogenen Daten heran?

Man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass alle Daten, die elektronisch erfasst worden sind, auch zweckentfremdet genutzt werden könnten, z.B. durch
  • sorglosen Umgang mit diesen Daten (Nachlässigkeit)
  • versehentliche oder bewußte Weitergabe (Hinweis im "Kleingedruckten")
  • Verkauf oder Diebstahl der Daten
  • eingedrungene Viren oder Trojaner (Hacker)
  • Phishing-Seiten, die über Spam-Mails verbreitet oder an Hotspots direkt eingespielt werden
  • Anzapfen ungesicherter lokaler Funknetze (WLAN)
  • Mitlesen aus der Ferne (Monitorabstrahlung)

All dies ist in jüngster Vergangenheit schon unzählige Male passiert und wird in zunehmendem Maße weiter vorkommen.
Alle diese Daten aus unterschiedlichen Datenbanken landen irgendwann bei einem Adresshändler, der diese dann zu umfangreichen persönlichen Profilen zusammensetzt und ggf. mit den Daten zur Wohnlage aus Google-Earth ergänzt. Mit solchen Profilen lassen sich Millionen verdienen. So wirbt z.B. die Schober - INFORMATION GROUP damit, dass sie 50 Millionen Privatadressen in Deutschland gespeichert hat mit über 10 Milliarden Zusatzinformationen!

Abnehmer solcher Daten ist die Werbebranche, die so gezielte personenbezogene Werbung für Postwurfsendungen oder für Webseiten im Internet verkaufen kann!
  • Datenschutz (Privacy)

    Privacy
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    Historische Entwicklung zum grundrechtlichen Schutz der Privatsphäre
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