Gesellschaft > Datenschutz (Privacy)
Begriffsklärung
Datenschutz (Privacy)
Wer darf wann wozu welche Daten wie lange speichern?Siehe hierzu ergänzend auch Gesellschaft > Überwachung
Datensicherheit (Security)
Welche Gefahren bestehen für die Sicherheit der Daten und wie kann ich die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten sicherstellen?Zum Problem der Datensicherheit siehe Netzwerke > Datensicherheit (Security)
Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung
Hier geht es um das Recht auf Privatheit als Voraussetzung einer freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Recht auf "Informationelle Selbstbestimmung" folgt aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Festgeschrieben wurde es im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts.
Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983
2. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.(...)
Der hinlänglich bekannte Spruch: "ich hab doch nichts zu verbergen!" geht am Problem des Datenschutzes vorbei, denn allein durch die Möglichkeit, mein Gegenüber (Bekannter, Personalchef...) könnte (aus dem Internet...) etwas über mich wissen, was ich ihm niemals anvertraut habe, hat Auswirkung auf mein Verhalten. Wenn ich in der Öffentlichkeit oder zu Hause damit rechnen muss, dass alles was ich mache oder sage, aufgezeichnet und gespeichert wird oder werden könnte, dann führt das gewollt oder ungewollt zu einschneidenden Veränderungen meines Verhaltens. Und genau das sollte in einer freiheitlich verfassten Gesellschaft nicht passieren!.
Wer welche Daten zu welchen Zwecken dauerhaft oder zeitlich begrenzt speichern darf, ist gesetzlich geregelt, wobei die von unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen in unterschiedlichen Datenbanken gespeicherten Informationen nicht für andere Zwecke benutzt werden dürfen, nicht weitergegeben und nicht in einer einzigen zentralen Datenbank zusammengeführt werden dürfen. Das unbegrenzte Speichern nicht benötigter Informationen (auf Vorrat) ist im allgemeinen unzulässig.
Wer speichert personenbezogene Daten?
- Einwohnermeldeämter (z.B. Name, Alter, Beruf, Adresse, Nationalität, Religion, Telefon, Familie)
- Neuerdings zusätzlich zur Erstellung von Ausweis/Reisepass auch biometrische Daten: Gesicht, Fingerabdruck
- Weitere Datenbestände existieren bei Arbeits-, Sozial- und Finanzämtern, bei Bildungs- und Erziehungseinrichtungen und bei Justiz und Polizei.
- Wasserwerke, Strom/Gas-Versorger
- Krankenkassen, Arztpraxen, Notare und Rechtsanwälte
- Banken/Sparkassen, Versicherungen
- Arbeitgeber und Gewerkschaften, Glaubensgemeinschaften, Sportvereine
- Versandhäuser, Provider für Radio, Fernsehen, Telekommunikationsanbieter ...
Diese Datenbestände gab es natürlich schon lange vor der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Brisanz erhalten diese Daten nun durch die neuen Möglichkeiten der EDV, alle diese Daten in einer zentralen Datenbank zusammenzuführen und dadurch so etwas wie den "gläsernen Bürger" zu schaffen.
Und genau das sollte durch das Volkszählungsurteil verboten und verhindert werden!
Was hat sich seit dem Volkszählungsurteil geändert?
Seither ist dennoch die Menge der gespeicherten Daten explosionsartig angewachsen.
Einerseits wurden neue gesetzliche Regelungen geschaffen:- "Großer Lauschangriff" (1998/2005)
- Online-Durchsuchung (2005)
- Biometrische Daten in Ausweisen (2005)
- Telemediengesetz (2007)
- Vorratsdatenspeicherung (2007)
- Elektronische Gesundheitskarte (2007)
- Bezahlen mit Kreditkarte (Kundendaten + eingekaufte Waren gespeichert)
- Bahncard der Deutschen Bahn (Kundendaten + Fahrziel)
- Auslandsreisen mit dem neuen ePass (Kundendaten + Reiseziel)
- Autofahrten (Kennzeichenerkennung durch Autoscanner: Halter + Datum)
- Verreisen (Videoüberwachung auf fast allen Bahnhöfen)
- Bibliothek/Videothek (Kundendaten + ausgeliehene Bücher/Videos/CDs)
- Hotel, Gaststätten, Tankstellen, Autoscanner (Bewegungsprofile)
- Freiwillige Herausgabe persönlicher Daten (Payback-Karte, Kundenkarte, Teilnahme an Preisausschreiben/Gewinnspielen)
- Aktivitäten in Sozialen Netzwerken (pers. Daten, Bilder...)
- Telefonieren (Vorratsdatenspeicherung beim Provider)
- Handy-Nutzung (Verbindungsaufzeichnung beim Provider + Lokalisierung)
- Bezahlen mit Handy (Kundendaten + Zeitpunkt)
- Schreiben von eMails (Daten beim Provider)
- Surfen im Internet (alle Daten beim Provider)
- Benutzung von Suchmaschinen (Google speichert jeden Klick mdst. 18 Monate)
- Nutzung von Internetseiten (Chatten, registrierte Online-Spiele...)
- Weitere Online-Angebote (Routenplaner, Adressservice, Fahrkarten, Kino-, Theaterkarten, Hotelbuchung
- Online-Einkauf (Kundendaten + Artikel gespeichert)
- Online-Banking
- ...
Soweit diese Daten einzelnen Personen zugeordnet werden können, lassen sich unterschiedliche persönliche Profile erstellen:
- Verhaltensprofile (Surfgewohnheiten, Interessenschwerpunkte, Freizeitverhalten, Reisen, Kaufverhalten...)
- Vorlieben (Lesen, Musik, Kino, Videos)
- Meinungsprofile (Chat, Forenbeiträgen...)
- Bewegungsprofile (Handy-Ortung, Kfz.-Ortung, Tankstellen, Hotels, Kinos...)
Wer kommt an diese personenbezogenen Daten heran?
- sorglosen Umgang mit diesen Daten (Nachlässigkeit)
- versehentliche oder bewußte Weitergabe (Hinweis im "Kleingedruckten")
- Verkauf oder Diebstahl der Daten
- eingedrungene Viren oder Trojaner (Hacker)
- Phishing-Seiten, die über Spam-Mails verbreitet oder an Hotspots direkt eingespielt werden
- Anzapfen ungesicherter lokaler Funknetze (WLAN)
- Mitlesen aus der Ferne (Monitorabstrahlung)
All dies ist in jüngster Vergangenheit schon unzählige Male passiert und wird in zunehmendem Maße weiter vorkommen.
Alle diese Daten aus unterschiedlichen Datenbanken landen irgendwann bei einem Adresshändler, der diese dann zu umfangreichen persönlichen Profilen zusammensetzt und ggf. mit den Daten zur Wohnlage aus Google-Earth ergänzt. Mit solchen Profilen lassen sich Millionen verdienen. So wirbt z.B. die Schober - INFORMATION GROUP damit, dass sie 50 Millionen Privatadressen in Deutschland gespeichert hat mit über 10 Milliarden Zusatzinformationen!
Datenschutz-Probleme
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
bernerzeitung.ch: Nichts verpassen
Medienwissenschaft Universität Bayreuth
Saferinternet.at - Das Internet sicher nutzen!Fünf gute Gründe, warum der Datenschutz im Internet besonders wichtig ist ...
Du hast nun schon einiges darüber erfahren, warum gerade im Internet der Schutz persönlicher Daten eine große Herausforderung ist. Hier findest du zusammengefasst die fünf wichtigsten Gründe, warum du im Web mit privaten Angaben besonders vorsichtig sein solltest:
1) Im Web ist man nicht so anonym, wie man glaubt: Alle Inhalte, die du ins Netz stellst, sind nicht nur für deine FreundInnen zugänglich, sondern theoretisch auch für alle anderen InternetnutzerInnen auf der Welt. Auch dir unbekannte oder weniger gut gesonnene Menschen können deine privaten Informationen also unter Umständen einsehen und für böse Absichten missbrauchen. Eine leichtfertige Weitergabe persönlicher Daten kann auch Anlass für Belästigungen bis hin zu Cyber-Mobbing sein.
2) Das Internet vergisst nicht: Etwas, was du heute gut findest, kann dir in einigen Jahren sehr unangenehm oder peinlich sein. Einmal veröffentlichte Daten sind oft nicht mehr zu entfernen. Denke z.B. an Partyfotos, auf denen du ziemlich "hinüber" bist - sie könnten dir bei der späteren Ausbildungs- oder Jobsuche schaden.
3) Der erste Eindruck zählt: Communitys und andere Internetplattformen werden von LehrerInnen, potenziellen ArbeitgeberInnen, MitschülerInnen, Bekannten etc. genutzt, um mehr über dich zu erfahren. Glaubst du, dass sie mit Hilfe deiner Online-Angaben zu Interessen, Hobbys, Vorlieben, Freunden, Einstellungen etc. ein von dir erwünschtes Bild von deiner Person vermittelt bekommen?
4) Nicht alles ist, wie es scheint: Glaube nicht alles, was andere Menschen im Internet erzählen - sich als jemand anderer auszugeben bzw. etwas vorzuspielen, ist im Web besonders einfach. Informationen über andere Personen im Internet müssen nicht wahr sein.
5) Ein Paradies für Datensammler: Immer wieder tauchen Meldungen über Pannen auf, durch die der unerlaubte Zugriff Dritter auf NutzerInnendaten in z.B. Sozialen Netzwerken möglich wurde. E-Mail-Adressen und andere private Daten werden für z.B. unerwünschte E-Mail-Werbung missbraucht, Fotosammlungen widerrechtlich auf Tauschbörsen zum Download angeboten oder Userprofile einfach weiterverkauft.
Quelle: Saferinternet.at

watch your web - deine Plattform für sicheres Surfen im Web.
SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen.heise online - Datenschützer gegen "Big Brother" an Schulen ...
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat einer Videoüberwachung von Klassenzimmern, Eingangsbereichen und Pausenhöfen von Ausbildungsstätten in seinem Jahresbericht 2009 (PDF-Datei) eine klare Absage erteilt. "Big Brother" dürfe durch Kameraaufzeichnungen nicht auch noch in die Schulen einkehren, erklärte der Datenschützer im Rahmen der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für das vergangene Jahr in Berlin am heutigen Mittwoch. Der Unterricht solle neben Rechnen und Schreiben auch Demokratie, Achtung der Menschenwürde und Freiheit lehren. Eine pauschale Videoüberwachung weiter Teile von Schulen sei mit diesen Prinzipien unvereinbar. Angesichts des "erheblichen Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen" sollte laut Dix in diesen Bereichen grundsätzlich vom Anbringen elektronischer Augen abgesehen werden.

ZEIT ONLINE | Nachrichten, Hintergründe und Debatten
Wikipedia - Die freie Enzyklopädie
ZEIT ONLINE | Nachrichten, Hintergründe und Debattensuchradar: Das Magazin für SEO SEM - Suchmaschinen-Marketing/-Optimierung
The Distributed Systems Group (DSG)
Datenschutz in Ubiquitären Systemen? ...
Mit dem Aufkommen und rapiden Wachstum des Internets und seines populärsten Dienstes, dem World-Wide-Web (WWW), hat sich die Datenschutz-Landschaft in den letzten Jahren stark verändert. Wo vorher meist staatliche Stellen mit ihrem Hang zur detaillierten Kontrolle über den Bürger umfangreiche Dossiers in zentralen Datenbanken erstellten (z.B. durch Sozialämter zur Kontrolle der Beihilfezahlung, oder durch die Polizei für eine verbesserte Strafverfolgung), droht inzwischen Gefahr durch viele fragmentierte, kommerzielle Datensammlungen, welche der Einzelne im täglichen Umgang mit hoch technisierten Dienstleistungen kontinuierlich füllt: Verbindungsnachweise beim Telefonieren mit ISDN, Einkaufsgewohnheiten beim Online-Shopping oder dem Einkauf mit der Prämienkarte des Supermarktes, Bewegungsmuster bei Verwendung von Kreditkarte oder Mobiltelefon, oder sogar detaillierte Korrespondenz bei Teilnahme an Online-Foren und News-Gruppen.
Dass vom "harmlosen" Surfen im Web Gefahr für die Privatsphäre droht, ist langjährigen Benutzern des Internets längst bekannt, vielen Neulingen jedoch nicht immer bewusst. Jeder Abruf einer Web-Seite wird von ihren Anbietern protokolliert, archiviert und oftmals zwecks Angebotsoptimierung analysiert...

Peripherie/Eingabegeräte/Chipkartenleser/Elektronische Gesundheitskarte
Wikipedia - Die freie Enzyklopädie
Google Street View
Wikipedia - Die freie EnzyklopädieDas ist keine Parodie... das ist original Google Deutschland!
Aktuelle Nachrichten und Videos - News auf N24
netzcheckers.de - das Jugendportal für digitale Kultur
_sightwalk - Entdecke die Stadt. Köln Cologne Berlin München Munich Düsseldorf Hamburg Bonn
Webanalysedienste
Bernd Zimmermanns Internet + WWW-Kurs
etracker Home - replace logfile analysis with real-time Web Analytics and online market research
heise online - Datenschützer wollen Webanalysediensten Fesseln anlegen ...
Die Software Google Analytics wird nach Erkenntnis der Xamit Bewertungsgesellschaft von gut 13 Prozent aller deutschen Internetseiten eingesetzt - darunter auch Online-Apotheken und andere Läden, Medien, Immobilien, Pornoseiten und Parteien. Andere Analysedienste kommen Xamit zu Folge zusammen auf knapp vier Prozent aller deutschen Webseiten. Sollten die Xamit-Daten repräsentativ sein, würde Google 1,8 Millionen deutsche Internetseiten beobachten. Die Datenschützer fürchten, dadurch könnten Profile von Millionen Internetsurfern mit ihren Interessen, Lebensgewohnheiten, Konsumverhalten und Präferenzen in politischer wie sexueller Hinsicht erstellt werden.

Die besten Dokumentarfilme online sehen - Alle Dokus auf Deutsch!Google-Analytics - Datenschutz Hinweis (ein Beispiel)
Datenschutz | Die besten Dokumentarfilme online sehen - Alle Dokus auf Deutsch! ...
Google-Analytics - Datenschutz Hinweis
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Datenschutz-Grundlagen
Medienwissenschaft Universität Bayreuthpbnetz - das politische Bildungsnetz - MpB e.V.
Rechtliche Verankerung des Datenschutzes :
Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983- Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
- Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.

Gesellschaft/Überwachung/Sicherheit, Kontrolle ... Grundrechtepbnetz - das politische Bildungsnetz - MpB e.V.
Informationelle Selbstbestimmung
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Lehrer-Online Unterrichten mit neuen MedienVerbot heimlicher Bildaufnahmen ...
Heimliche Fotos - etwa mit dem Foto-Handy - sind nicht erlaubt, wenn dadurch der "höchstpersönliche Lebensbereich" des Fotografierten verletzt wird.
Am 6. August 2004 ist in Deutschland § 201a Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft getreten, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in weitem Umfang unter Strafe stellt (so genannter "Paparazzi-Paragraf") ...

Informatik und Gesellschaft - Lehre - Uni Dortmund



















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